Was ist passiert?
Am 23. Februar 2024 mussten wir den harten Schritt gehen und einen Insolvenzantrag stellen.
Seitdem arbeiten wir eng mit unserem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammen. Unser gemeinsames Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren und den Betrieb mithilfe neuer Investoren schnellstmöglich fortzuführen.
Gemäß den Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters haben wir am 04. März 2024 begonnen, die betroffenen Kunden per E-Mail oder telefonisch zu informieren.
Unser Online-Shop bleibt weiterhin geöffnet. Aufgrund der aktuellen Situation können wir unser Sortiment nicht in vollem Umfang anbieten.
Bitte beachte, dass die folgenden Anweisungen von unserem vorläufigen Insolvenzverwalter stammen und wir keinerlei Ausnahmen machen dürfen.
Wir können nachvollziehen, wie unbefriedigend diese Situation sein kann, aber wir bitten Dich herzlich darum, uns nicht zu kontaktieren mit der Bitte Deinen Fall anders zu behandeln, dass dies leider in keinem Fall möglich ist.
Was passiert, wenn ich vor dem 23. Februar 2024 bestellt habe und die Ware noch nicht erhalten habe?
Aus insolvenzrechtlichen Gründen dürfen wir diese offenen Aufträge nicht mehr bearbeiten.
Ein Umtausch gegen ein sofort verfügbares Produkt oder Teillieferungen sind ebenfalls nicht möglich.
Was passiert mit meiner Erstattung, wenn ich vor dem 23. Februar 2024 bezahlt habe?
Aus insolvenzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Erstattungen durchführen, falls Deine Zahlung vor dem 23. Februar 2024 bei uns eingegangen ist.
Eine erneute Zusendung von kürzlich retournierter Ware, ein Umtausch gegen ein sofort verfügbares Produkt oder ein Gutschein im Wert des offenen Betrags sind ebenfalls nicht möglich.
Kann ich meine Brille reklamieren, falls ich diese vor dem 23. Februar 2024 bestellt habe?
Bei einer berechtigten Reklamation von Produkten, welche vor dem 23. Februar 2024 erworben wurden, ist eine Ersatzlieferung aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht möglich. Der Kaufbetrag kann als Forderung in die Insolvenztabelle eingetragen werden.
Wann und wie kann ich meine offenen Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen?
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein entsprechendes Formular in unserem Help Center verfügbar sein, über das Du Deine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden kannst. Wir erwarten, dass die Insolvenzverfahrenseröffnung voraussichtlich Anfang April erfolgen wird, jedoch unter Vorbehalt. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Zustimmung und den Anweisungen des Gerichts ab.
Bitte beachte, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Eintragung in die Insolvenztabelle noch nicht möglich ist. Wir bitten um Deine Geduld und raten Dir davon ab, uns oder den vorläufigen Insolvenzverwalter zu kontaktieren, um Deine offenen Forderungen geltend zu machen.
Sei versichert, dass wir Dich kontaktieren werden, sobald weitere Informationen verfügbar sind.