Leider ist uns zuletzt zunehmend nicht gelungen, die Erstattungen zu bearbeiten. Wir haben uns daher zu dem Schritt entschieden, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Ab jetzt arbeiten wir in enger Abstimmung mit einem gerichtlich bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter zusammen.
Wenn Du ab dem 23. Februar 2024 eine Bestellung aufgegeben hast und Dir die Ware nicht gefällt, kannst Du diese wie gewohnt zurückschicken und eine Erstattung des Kaufbetrags erhalten.