Bestellungen bis zum 23. Februar 2024:
Eine Erstattung bereits getätigter Zahlungen ist uns aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens momentan nicht möglich. Sobald wir eine Lösung in Abstimmung mit unserem gerichtlich bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter gefunden haben, werden wir diese mit Dir teilen.
Bestellungen ab dem 23. Februar 2024:
Wenn Du Deine Zahlung ab dem 23. Februar getätigt hast, kannst Du mit einer Rückzahlung rechnen. Aufgrund der besonderen Umstände bitten wir aber Dich um etwas Geduld. Wir werden Dich selbstverständlich auf dem Laufenden halten.